Langwierige Gerichtsverfahren, extreme Unsicherheit des Prozessausgangs und hohe Prozesskosten. Das sind die Risiken, die ein Ausfechten von Streitigkeiten bei Ausführung von Malerarbeiten über ein Gerichtsverfahren birgt. Da stellt das Schiedsgutachten eine echte Alternative zur Beilegung von Baurechtsstreitigkeiten dar.
Gleichgültig, ob es beispielsweise um die Frage der Verantwortlichkeit für einen Mangel, einen Streit um Art und Umfang der vom Auftragnehmer vertraglich geschuldeten Leistung oder um Vergütungsfragen geht, können die Bauvertragsparteien sich zur Beilegung des Konflikts gemeinsam eines dritten Schiedsgutachters bedienen. Wichtig ist dabei zunächst, dass man das Aufgabengebiet und die vom Schiedsgutachter zu klärende Frage möglichst genau definiert. Gegenstand der Beauftragung des Schiedsgutachters können dabei sowohl tatsächliche Feststellungen wie auch rechtliche Fragen sein. Auch muss zwischen den Bauvertragsparteien vorab geklärt sein, ob man beiderseitig das vom Schiedsgutachter gefundene Ergebnis als rechtsverbindlich akzeptiert. Das Wesen des Schiedsgutachtens besteht darin, dass sein Ergebnis für beide Parteien verbindlich ist und nur bei grober Unbilligkeit oder grober Unrichtigkeit angefochten werden kann. Dieser Weg setzt ein hohes Vertrauen in die Integrität und Sachkunde der dritten Person voraus.
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