Das Schiedsgutachten

Eine gute Alternative ohne dass es gleich vor's Gericht gehen muss

Langwierige Gerichtsverfahren, extreme Unsicherheit des Prozessausgangs und hohe Prozesskosten. Das sind die Risiken, die ein Ausfechten von Streitigkeiten bei Ausführung von Malerarbeiten über ein Gerichtsverfahren birgt. Da stellt das Schiedsgutachten eine echte Alternative zur Beilegung von Baurechtsstreitigkeiten dar.

Das Schiedsgutachten - zwei Schatten auf einer Mauer reichen sich die Händer - Einigung

WENN'S NICHT UNBEDINGT SEIN MUSS

Gleichgültig, ob es beispielsweise um die Frage der Verantwortlichkeit für einen Mangel, einen Streit um Art und Umfang der vom Auftragnehmer vertraglich geschuldeten Leistung oder um Vergütungsfragen geht, können die Bauvertragsparteien sich zur Beilegung des Konflikts gemeinsam eines dritten Schiedsgutachters bedienen. Wichtig ist dabei zunächst, dass man das Aufgabengebiet und die vom Schiedsgutachter zu klärende Frage möglichst genau definiert. Gegenstand der Beauftragung des Schiedsgutachters können dabei sowohl tatsächliche Feststellungen wie auch rechtliche Fragen sein. Auch muss zwischen den Bauvertragsparteien vorab geklärt sein, ob man beiderseitig das vom Schiedsgutachter gefundene Ergebnis als rechtsverbindlich akzeptiert. Das Wesen des Schiedsgutachtens besteht darin, dass sein Ergebnis für beide Parteien verbindlich ist und nur bei grober Unbilligkeit oder grober Unrichtigkeit angefochten werden kann. Dieser Weg setzt ein hohes Vertrauen in die Integrität und Sachkunde der dritten Person voraus.

PRO & KONTRA

EIN SCHIEDSGUTACHTEN IST DER RICHTIGE WEG:
° Es ist effizient
° Es ist schnell
° Sie haben Einfluss auf die
  Auswahl der Schiedsgutachter

ABER ES KÖNNTE SCHWIERIG WERDEN:

Die Durchführung setzt immer  die  Zustimmung beider  Parteien voraus, kann also nicht erzwungen werden.

Der außergerichtliche Lösungsweg ist das, was Sie sich vorstellen?

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