Wenn alle außergerichtlichen Bemüh- ungen hinsichtlich einer Einigung gescheitert sind, muss der Streit über ein Gericht ausgetragen werden.
Auf Antrag einer Partei beauftragt das Gericht und nicht die streitenden Parteien einen Gutachter, um die streitgegenständlichen Fragen zu beantworten. Natürlich hat auch beim Gerichtsgutachten die Formulierung der Fragen einen großen Einfluss auf das Spektrum der möglichen Antworten.
Deshalb sind die Parteien gut beraten, die Fragestellung an das Gericht gründlich zu hinterfragen, ob sie für die Erreichung des Klageziels oder der Klageabwehr geeignet ist. Der Sachverständige hat sich bei der Gutachtenerstellung streng an die Fragestellung, den sogenannten Beweisbeschluss, zu halten. Bei Gerichtsgutachten werden die betei-ligten Parteien sowie deren Rechts-anwälte zum Ortstermin eingeladen.
Gerne - ich freue mich auf Ihren Kontakt.